Gast-Kommentar aus den Reihen der Polizei: Die Verabschiedung des neuen Polizeigesetz Niedersachsens als Versagen der Demokratie

Ein Gastbeitrags-Komentar von Michael Schütte, Polizeibeamter in Niedersachsen:

Im Furor vermeintlich notwendiger Terrorbekämpfung haben SPD und CDU in der Landesregierung ein neues Polizeigesetz gestrickt und sich dabei offenbar gegenseitig im Erfinden und Ausweiten von Eingriffsbefugnissen überboten.
Herausgekommen ist ein geradezu dystopisch anmutendes Wunschkonzert der Polizei, dem die Fachleute des Gesetzgebers (der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Nds. Landtags) weitreichende Verfassungsbedenken attestieren.
Aber egal!
Gegen alle Bedenken wurde das Gesetz nun mit der willfährigen SPD/CDU Landtagsmehrheit verabschiedet. Und der Opposition sind angesichts der GroKo Machtverhältnisse im Landtag die Hände gebunden, weil ihr zur beabsichtigten Normenkontrollklage gegen das Gesetz die dafür notwendigen Mandate fehlen.
So geht es, wenn Demokratie offensichtlich versagt und Bürger- und Freiheitsrechte mit Füßen getreten werden.

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„Überall Polizei – Nirgendwo Gerechtigkeit“ bzw. „Rise of the Police“ – Niedersächsischer Landtag verabschiedete heute ein offensichtlich verfassungswidriges neues Polizeigesetz … und die Erklärung einer Kletter-Aktionsgruppe von der noNPOG-Demo vom letzten Samstag

Heute hat der Niedersächsische Landtag das neue Polizeigesetz für Niedersachsen („NPOG“) verabschiedet.

Zur Kritik daran haben wir das meiste bereits gesagt/geschrieben/hier veröffentlicht. Das NPOG ist in Teilen offensichtlich verfassungswidrig. SPD und CDU (und die [Update: im Innenausschuss] ebenfalls dafür stimmende AfD) bekümmerte das heute nicht. Im Gegenteil. So frohlockt und droht die CDU Niedersachsen, die sich selber als „Treiber“ (wofür auch immer!) bezeichnet, wie folgt:

„Wir haben das geschafft, woran die rot/grüne Landesregierung in der vorangegangenen Legislaturperiode gescheitert war – ein zukunftsfähiges Polizeigesetz. Eines, das die Rechte der Bürgerinnen und Bürger achtet und schützt, ihnen aber zugleich Sicherheit und Schutz vor aktuellen Bedrohungen verschafft und die Polizei dabei mit zeitgemäßen Instrumentarien zur Straftatenverhütung und Verfolgung ausstattet. Ein modernes Polizeigesetz für Niedersachsen – und eines, dass maßgeblich die Handschrift der CDU trägt“, stellt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sebastian Lechner fest. (…) „Allerdings bleibt auch in den nächsten Monaten in Sachen Polizeirecht noch einiges zu tun“ ergänzt Schünemann. (…) [Wir] haben [] mit dem Koalitionspartner die Analyse der Situationserkennung durch intelligente Videoüberwachung vereinbart.“ Schünemann und Lechner sind sich einig: „Wir hören nicht auf, der Treiber für mehr Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Niedersachsen zu sein. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen.

Von juristischen Fragen der Verfassungswidrigkeit abgesehen stellt das NPOG allerdings einen Paradigmenwechsel in mehrfacher Hinsicht dar. Eine unvollständige und nicht systematisierte Aufzählung:

  • Das NPOG steht stellvertretend für einen bundesweiten Trend der Abkehr der Straftäter-Verfolgung hin zur Verdächtigen-Strafverfolgungsarbeit. Das was in George Orwells „1984“ als Gedankenverbrechen („thoughtcrime“) beschrieben worden ist wird mit dem NPOG nun in einen juristischen Rahmen gegossen und somit zur Lebensrealität unserer Gesellschaft.
  • Das NPOG steht weiter für den umfassenden Ausbau polizeilicher Repressionsinstrumentarien und für eine zunehmende (Para-)Militarisierung der Polizei,
  • für eine Polizei, die einen stärker denn je geheimdienstlichen Charakter ausbildet,
  • eine Polizei, die es sich ausnimmt, IT-Sicherheitslücken nicht zu stopfen sondern diese lieber für eigenes polizeiliches Hacken unserer Smartphones und Computer (wenn es Polizei und NPOG denn für „nötig“ halten) verheimlichen und behüten möchte.
  • Das NPOG ist ein weiterer Schritt auf der Abkehr einer menschen- und bürgernahen Polizei und hin zu einer, die sich Wertschätzung mittels Zwang zu erkaufen versucht. Etwas, was aus der Natur der Dinge heraus vom vornherein zum Scheitern verurteilt ist.

Man könnte vieles mehr dazu schreiben, doch hier soll es dabei belassen werden.

Stattdessen nachfolgend die Verweise und Verlinkungen zu den derzeit verfügbaren Quellen des aktuellen Standes des NPOG-Gesetzes (die Veröffentlichung einer für Nicht-Juristen verständlichen Gegenüberstellung von NdsSOG versus NPOG wird nach wie vor aktiv ver- und behindert). Und abschließend die Weiterverbreitung der Aktionserklärung einer Gruppe von Kletteren und einer Kletterin, die im Zuge der dritten noNPOG-Großdemo am letzten Samstag ein großes Transparent an einem öffentlich zugänglichen Baugerüst angebracht haben. Dem in der Aktionserklärung Gesagten ist unsererseits nichts hinzuzufügen.

Verweise zu aktuell verfügbaren Dokumenten, die das NPOG beschreiben:

Nun aber die Aktionserklärung der vier Kletter-Demonstrant*innen:

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Verhüllung in ihrer schönsten Form: Polizei Hannover deckt erstmals ihre eigenen Überwachungskameras im Zuge einer Demonstration ab und setzt damit Maßstäbe für die Zukunft

Heute fand in Hannover die dritte große Demonstration gegen das in nächster Woche zu verabschiedende und sehr umstrittene niedersächsische Landespolizeigesetz („NPOG“) statt.

Im Vorfeld dieser Versammlung forderte eine Person des freiheitsfoo die Versammlungsbehörde Hannover schriftlich dazu auf, die drei auf dem Demo-Verlaufsweg befindlichen stationären polizeilichen Dom-Überwachungskameras für den Zeitraum der Demonstration abzudecken oder wahlweise abzubauen.

Hatten sich Polizei und Versammlungsbehörde bislang jahrelang beharrlich gegen solche Maßnahmen gewehrt, wurde sie dieses mal endlich und erfreulicherweise umgesetzt: Die Polizei Hannover hat ihre eigenen Domkameras mit blauen Müllsäcken verhüllt, was sicherlich ein eher aufwändiger Akt gewesen sein muss. Aber gut – im Raum stand immerhin die implizite Drohung der Einreichung eines Eilantrages beim Verwaltungsgericht Hannover zur Durchsetzung dieser Forderung.

Wir halten diese Forderung für grundsätzlich richtig und rechtlich durchsetzungsfähig und freuen uns dennoch (oder gerade deswegen) über die von der Polizei selbst durchgeführte Verhüllung im Zuge der #noNPOG-Demo, danken für dieses „Entgegenkommen“ und hoffen, damit einen weiteren Präzedenzfall für alle weiteren Demonstrationen in Hannover und anderswo gesetzt zu haben.

Übrigens: Alle weiteren stationären Polizei-Kameras, die eben nicht als Domkamera ausgeführt sind (von der Polizei Hannover als „Stabkameras“ tituliert) werden schon seit Jahren immer dann gut sichtbar weggedreht, wenn eine der Versammlungsbehörde angekündigte Demonstration deren Erfassungsbereich passiert. Auch das ein Erfolg einer Intervention des freiheitsfoo-Vorläufers, des „Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, Ortsgruppe Hannover“.

Hier die als Referenz geeigneten Bilder der drei verhüllten Domkameras:

1. Steintor

2. Opernplatz

3. Karmarschstraße/Marktstraße

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“Wo der Staat auftritt, muss er identifizierbar sein.” – freiheitsfoo fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten, eine neutrale Ermittlungsstelle für Polizeigewalt in Niedersachsen und das Ende des Einsatzes von zivilen Polizeispitzeln auf Demonstrationen

Vermummte Polizisten im Rahmen eines Einsatzes zur „Begleitung“ einer Demonstration am 1.12.2017 in Hannover.

Wenn Polizist*innen im Rahmen ihrer Arbeit das ihnen anvertraute Monopol zur Ausübung von Gewalt missbrauchen und Straftaten begehen, dann bleiben diese meistens ungesühnt. Wer als von Polizeigewalt Betroffener Polizisten einer Straftat bezichtigt muss in aller Regel mit einer oder mehrfachen Gegenanzeigen von ihnen rechnen. Das schüchtert stark ein und das umsomehr, als dass in vielen Fällen von Polizeigewalt vor Gericht sogar beim Vorliegen von Videoaufzeichnungen gar nicht ermittelt werden kann, welche*r Polizist*in denn überhaupt die Straftat begangen hat. Denn in Niedersachsen gibt es derzeit keine Kennzeichnungspflicht von Polizisten. Bei Großeinsätzen wie beispielsweise Demonstrationen oder Fußballspielen treten die Polizisten in einer Aufrüstung auf, die mitunter einer militanten Vermummung und Maskierung gleichen und die eine Unterscheidung bzw. Identifizierung gewaltbereiter Polizeibeamter effektiv verhindern. Dazu kommt noch das fatale Faktum, dass vor Gericht im Zweifel eher einem Polizeibeamten als einem klagenden Bürger Glauben geschenkt wird. Entsprechend überbordend und unterträglich hoch sind die Einstellungsquoten bei Anzeigen gegen Polizeigewalt.

Mit Hamburg hat nun eine breite Mehrheit der Bundesländer – darunter alle Bundesländer des Nordens – eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte eingeführt – außer Niedersachsen!

Argumente gegen die Kennzeichnungspflicht, die üblicherweise von den Gewerkschaften der Polizei oder von als Innenpolitiker tätige ehemaligen Polizisten in den Parteien vorgebracht werden erweisen sich bei genauerem Hinsehen als haltlos. Eine Kennzeichnungspflicht mittels Einsatz pseudonymisierter Kennzeichen stellt keine Gefahr für die einzelnen Polizeibeamten und deren Persönlichkeitsrechte und verständlicher Sicherheitsbedenken dar. Und die Kennzeichnung wirkt – das beweisen Untersuchungen (durchaus konservativer) Bundesländer, die eine solche Pflicht bereits eingeführt haben.

Der Europäische Menschengerichtshof hat die Bundesrepublik Deutschland in einem konkreten Fall sogar zur Zahlung einer Strafe verurteilt, weil hierzulande diese Kennzeichnungspflicht noch nicht ganzflächig umgesetzt worden ist.

Polizisten und Polizistinnen sind keine besseren oder schlechteren Menschen als andere. Wenn Polizisten im Rahmen ihrer Arbeit und ausgestattet mit Waffen und Befugnissen, diese zu nutzen ebendiese Befugnisse missbrauchen und Straftaten wie schwere Körperverletzung begehen, müssen diese verfolgbar sein und geahndet werden. Schließlich wird vom Gegenüber der Polizisten – von uns Bürgern und Menschen im Land – im Fall des Begehens von Straftaten ebenfalls die Identifizierung unserer Person durchgesetzt, mitunter sogar mit Gewalt erzwungen. Polizisten dürfen aber strafrechtlich nicht besser gestellt werden als andere Menschen und Berufsgruppen, auch wenn dieses der autoritativ getränkte Trend der Zeit zu sein scheint.

Auch der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Wolfgang Müller-Riem fordert im Kontext der Debatten um die Kennzeichnungspflicht:

“Wo der Staat auftritt, muss er identifizierbar sein.”

Dem schließen wir uns an:

Die Menschen des freiheitsfoo fordern die niedersächsische Landesregierung aus SPD und CDU dazu auf, endlich auch für dieses Bundesland eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten und Polizistinnen sowie eine tatsächlich unabhängige und neutrale Ermittlungsstelle für Polizeigewalt-Delikte einzuführen! Die entsprechenden notwendinge Änderung im Landespolizeigesetz oder alternative Verhängung von Erlassen hierzu gehört in einem Zuge mit der aktuellen Diskussion um das neue Polizeigesetz umgesetzt.

Weiter fordern wir die Beendigung der polizeilichen Praxis, zivil gekleidete Polizeibeamte in Demonstrationen zu entsenden und einzusetzen. Die Anwesenheit der vermeintlich als Demoteilnehmer auftretenden Polizeispitzel ist einer Demokratie unwürdig und tut der Meinungs- und Versammlungsfreiheit einen großen Schaden.

[Diese Forderung geht per E-Mail an sämtliche Fraktionen des Niedersächsischen Landtags.]

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Tübingens „grüner“ Bürgermeister Boris Palmer lässt personenbezogene Daten „auffällig gewordener“ geflüchteter Menschen erfassen und in einem Microsoft-Outlook-Postfach zusammentragen, „sieht aber keinen Anlass, darüber zu diskutieren“ geschweige denn Fragen dazu zu beantworten

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Veröffentlicht: Der endgültige Entwurf des neuen Polizeigesetzes für Niedersachsen

Am letzten Donnerstag, den 2.5.2019 beriet der Innenausschuss des Nds. Landtags über die vorab endgültige Version des neuen Polizeigesetzes für Niedersachsen („NPOG“).

Wir veröffentlichen hiermit die „Vorlage 38“, die darstellt, wie das neue Landespolizeigesetz im Detail aussehen wird. Die Vorlage stellt in tabellarischer Form die Änderungen dar, die nach den Anhörungen und auf Betreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) gegenüber dem Erstentwurf des NPOG vorgenommen und vereinbart worden sind.

Wir danken der Landtagsverwaltung für die zügige Weiterleitung des Dokuments!

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Zeitzeichen, 13

victor-klemperer-cc-by-sa-bundesarchiv_bild_183-s90733-mod-freiheitsfooIn unserer Kategorie „Zeitzeichen“ rezitieren wir in unregelmäßigen Abständen und in ebenso unregelmäßigem Umfang Nachrichtenschnipsel oder Zitate, die wir als möglicherweise stellvertretende Beispiele für größere Entwicklungen und gesellschaftliche Symptome empfinden: als Zeitzeichen.

Wir behalten uns vor, dieses oder jenes kurz zu kommentieren oder zu bewerten, oder auch nicht. :)

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Klage gegen die Section Control geht in die Berufung zum OVG Lüneburg … und ein paar kleine Widersprüchlichkeiten seitens der Polizei und des Innenministeriums

Nordbrücke der Section-Control-Pilotanlage bei Hannover

Gegen die in Niedersachsen bei Hannover befindliche Pilotanlage zur „Section Control“-Durchschnittsgeschwindigkeits-Messanlage waren zwei Klagen eingelegt worden. Bei der Behandlung der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover verfügte dieses am 12.3.2019 die sofortige Abschaltung der Erfassungs- und Überwachungsanlage mangels Rechtsgrundlage.

Wie zu erwarten hat die Polizeidirektion Hannover nun Berufung gegen das Urteil eingelegt, so dass (vermutlich allerdings erst nach erfolgter Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes inklusive der Verankerung einer Rechtsgrundlage für die Section Control) die Zulässigkeit einer Section-Control-Verkehrsüberwachung in der zweiten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erneut be- und verhandelt wird.

Das alles geht sowohl aus den Gerichtsakten des zweiten Verfahrens als auch aus einer (erneut zäh und nur in Teilen beantworteten) Presseanfrage an das niedersächsische Innenministerium hervor.

Daraus ergeben sich allerdings auch ein paar Merkwürdigkeiten bzw. Widersprüche:

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25 Jahre nach dem Ruanda-Genozid: Deutschland verweigert sich weiterhin der Aufarbeitung der eigenen Mit-Schuld – Bundeswehr bildete Völkermord-Organisatoren an deutscher „Führungsakademie“ aus und lieferte 40 Militärfahrzeuge, die zur Durchführung des Genozids eingesetzt worden sind

Bild aus einem Screenshot des verlinkten MDR-Beitrags aus 2014

In diesen Tagen wird viel über den 25. Jahrestags des Beginns des Ruanda-Genozids von 1994 berichtet und diesem gedacht:

„Bundesaußenminister Maas hat den Völkermord vor 25 Jahren in Ruanda als eine „Mahnung für zukünftige Generationen“ bezeichnet. Die Ermordung hunderttausender Tutsi und gemäßigter Hutu sei ein Verbrechen unvorstellbaren Ausmaßes gewesen, erklärte Maas in Berlin. Die Weltgemeinschaft habe damals die Warnzeichen nicht rechtzeitig wahrgenommen.“ (DLF-Kurznachricht vom 6.4.2019)

Nebenbei und gut zu wissen: Derzeit führt Deutschland den Vorsitz des UN-Sicherheitsrats, der 1994 die zahlreichen und fundierten Warnungen u.a. von Romeo Dallaire ausdrücklich ignoriert hat.

Aber solche Äußerungen und Gedenktagsreden wie die von Herrn Maas wirken in Teilen zynisch bis verachtend wenn man bedenkt, dass die Bundesregierung im Vorfeld von den Genozid-Vorbereitungen eindeutige Kenntnis darüber hatte. Denn in den Jahren zuvor gab es eine 6köpfige Bundeswehrgruppe in Ruanda, die erst kurz vor dem Genozid abgezogen wurde bzw. „bis in den Völkermord hinein präsent war“. Im Zuge dieser „Militärberatermission“ lieferte die Bundesrepublik knapp 40 Militär-Lastkraftwagen und -Pionierfahrzeuge an Ruanda, die bei der Interahamwe beliebt waren und zur Durchführung des unvorstellbaren Massenmords eingesetzt worden sind. Und: Die Hamburger Militärakademie bildete noch bis kurz vor Beginn des Menschenschlachtens hochrangige Ruanda-Militärs an ihrer Hamburger Führungsakademie aus – spätere hochrangige Organisatoren und Logistiker des Völkermords!

Wir tragen (keineswegs neue) Informationen dazu zusammen und geben einen kurzen Überblick:

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Dürfen sich zivile Polizeispitzel in und an Demonstrationen verleugnen und andere Demonstranten belügen? Ja, vermutlich. Die Polizei Hannover druckst um eine klare ehrliche Antwort herum.

Am 8.12.2018 fand in Hannover die zweite große Demonstration gegen das geplante neue Polizeigesetz für Niedersachsen statt. Daran anknüpfend haben wir der Polizeidirektion Hannover eine Reihe von Fragen gestellt, die nicht oder nur äußerst zäh von der Polizei beantwortet worden sind – unsere erste Anfrage vom Dezember 2018 endete mit einer letzten (Nicht-)Beantwortung seitens der Polizei vom März 2019.

Unter anderem ging es bei unseren Presseanfragen um die Frage, ob zivile gekleidete Polizeibeamte (verdeckt arbeitende Polizisten bzw. Polizeispitzel), die an der Demo teilnehmen oder diese am Rande begleiten (was nicht immer voneinander zu unterscheiden ist!) sich als Polizisten zu erkennen geben müssen oder nicht.

Die Rechtslage in Niedersachsen ist insofern klar, als dass das dort seit 2010 herrschende Versammlungsgesetz (§ 11 NVersG) klarstellt, dass sich solche Polizeispitzel dem/der Versammlungsleiter*in zu Beginn der Demo zu erkennen bzw. „vorstellen“ müssen. Das scheint in diesem konkreten Fall immerhin auch passiert zu sein.

Doch das bedeutet ja nicht, dass der „normale“ Demonstrierende weiß oder erfährt, ob die neben ihm mit-demonstrierende Person möglicherweise im Dienste der Polizei steht oder nicht.

Wir haben auf der Demo am 8.12.2018 im Rahmen unserer Demonstrationsbeobachtung mehrfach Personen ausgemacht, bei denen vermutet werden kann, dass Sie dort als Polizisten „auf Arbeit“ waren, auch wenn man das ansonsten mangels Uniformierung oder anderer Kenntlichmachung nicht unbedingt erahnen konnte. Auch haben wir beobachtet, wie eine Polizistin in Polizeiuniform in einen zivilen PKW mit zivil bekleideten Männern besetzt eingestiegen ist.

Naheliegenderweise haben wir seinerzeit also einen der sich merkwürdig an der Demo aufhaltenden Mann konkret angesprochen und höflich nachgefragt, ob er für die Polizei oder einen Geheimdienst arbeite. Das verneinte dieser ausdrücklich, der Duktus und die Art der Beantwortung ließen uns aber Zweifel an der Wahrhaftigkeit bzw. Ehrlichkeit dieses Menschen aufkommen.

Wie ist das also nun? Dürfen Demonstranten, die einen zivil gekleideten Polizeibeamten fragen, ob dieser von der Polizei sei oder nicht von diesem belogen werden oder nicht?

Diese einfache und klar formulierte Frage will uns die Polizeidirektion Hannover partout nicht beantworten. In ihrer letzten Rückmeldung auf unsere erneute Nachfrage schreibt uns deren Pressestelle am 8.3.2019 wörtlich:

„Zu [dieser Frage] wiederhole ich, dass es keine Verpflichtung zu einer Vorstellung gegenüber Dritten gibt. Wir werden dieses nicht weiter erörtern.“

Wir interpretieren das nun (mangels einer klaren Stellungnahme der Polizei) so, dass diese Beamten auf so eine Frage hin lügen dürfen. Das ist/wäre aus unserer Sicht dann allerdings auf keinen Fall mit den Grundrechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit vereinbar!

Von der Polizei (nicht nur in Hannover) erwarten wir sowohl eine klare Beantwortung klar gestellter Fragen als auch die Einstellung einer solchen Praxis die Bevölkerung belügender Polizeibeamter und -beamtinnen, falls wir mit unserer Interpretation insofern richtig liegen sollten!

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